Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutzkonzept des Marktes Langquaid
Verbraucherschutz - Skybeamer
Zum Schutz vor nächtlichen Lichtspielen am Langquaider Himmel (Optische Ruhe in Wohngebieten beim Aufenthalt im Freien, Verkehrssicherheit, Naturschutz) hat der Markt ebenfalls in der Ortsgestaltungssatzung vom 18.02.2003 beschlossen, grundsätzlich alle Lichtorgeln mit Außenwirkung zu verbieten.

