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Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutzkonzept des Marktes Langquaid


Technischer Umweltschutz - Mobilfunk

Auch beim brisanten Thema der Gesundheitsgefährdung durch Mobílfunkstrahlung nimmt der Markt Langquaid seine Verantwortung gegenüber den Bürgern wahr.

Er wartet nicht jahrelang darauf, dass Bund oder Land aktiv bei der von vielen unabhängigen Wissenschaftlern, Bürgerinitiativen und auch von vielen Städten und Gemeinden geforderten drastischen Senkung der Strahlungsgrenzwerte werden.

Er nimmt das Heft des Handelns zum Schutz seiner Bürger vor unnötiger Strahlenbelastung unter Ausnutzung aller rechtlicher und taktischen Möglichkeiten selbst in die Hand.

 

Der Markt Langquaid hat als erste bayerische Gemeinde bereits im Jahr 2000 aufgrund einer Initiative des damaligen Leiters des Agenda 21-Kreises Peter-Michael Schmalz einen so genannten Runden Tisch mit den Mobilfunk-Netzbetreibern eingeführt.

Im Jahr 2003 hat der Marktgemeinderat wiederum als einer der Vorreiter in Bayern ein Konzept beschlossen, welches die Gefahren durch die Mobilfunkstrahlung minimieren soll. Dabei soll ein mobiles Telefonieren in oberirdischen Räumen gewährleistet bleiben.

Das Konzept des Marktes Langquaid beruht darauf, dass der Kernort Langquaid und die Ortsteile nur von Sendern im Außenbereich versorgt werden (die Strahlenbelastung sinkt mit dem Quadrat der Entfernung zum Sender). Hierzu hat der Markt Langquaid für die Wohnbereiche im Bereich des Bauordnungsrechtes als Notwehrmaßnahme eine Ortsgestaltungssatzung (s. Link) mit dem innerörtlichen Verbot von Mobilfunksendeantennen erlassen und im außerörtlichen Bereich durch eine Änderung des Flächennutzungsplanes (Bauplanungsrecht) zwei Stellen festgelegt, an denen Sender errichtet werden dürfen.

Sobald der Flächennutzungsplan für den Außenbereich endgültige Rechtskraft erlangt hat (wahrscheinlich Spätsommer 2004), wird seitens des Marktes Langquaid versucht, die noch verbliebenen beiden kritischen Sendeanlagen (eine innerörtlich und eine am Ortsrand) auf die unbedenklicheren Standorte im Außenbereich zu verlagern.

Hinweis: Sowohl das Bauordnungsrecht als auch das außer- und innerörtliche Bauplanungsrecht werden fortlaufend durch die Einarbeitung neuer rechtlicher Erkenntnisse im Bereich des Mobilfunkrechtes optimiert.

 

Links


Umweltinstitut München e.V.
Verein zur Erforschung und Verminderung der Umweltbelastung
Schwere-Reiter-Str. 35/1b
80797 München
Tel.: (089) 30 77 49-0
Fax: (089) 30 77 49-20

www.umweltinstitut.org

 

Bürgerwelle e. V.
Dachverband der Bürger und Initiativen zum Schutz vor Elektrosmog
Lindenweg 10
95643 Tirschenreuth
Tel. 09631-795736
Fax -795734
E-Mail info@buergerwelle.de
www.buergerwelle.de

 

Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) e.V.
Am Köllnischen Park 1
D -10179 Berlin
E-mail: bund@bund.net
www.bund.net

 

Gigaherz
Schweizerische Interessengemeinschaft Elektrosmog-Betroffener

http://www.gigaherz.ch